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Zur Information
Wird ein Zimmer bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, so bestehen für Vermieter und Gast bestimmte Verpflichtungen.
Verpflichtung des Vermieters ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereit zu halten.
Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Zimmers zu zahlen.Nimmt ein Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu zahlen, ohne das es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur die tatsächlichen Einsparungen der Unterkunft abgesetzt werden. Einsparungen sind u.a. Frühstück, Heizung.
Am Anreisetag steht in der Regel das Zimmer ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise sollte bis 21.00 Uhr erfolgt sein. Am Abreisetag muß das Zimmer bis 10.00 Uhr geräumt sein.
Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers o.a. Leistungen am Ort des Betriebes zu erbringen sind.Die Preise sind in der Preisliste auf dieser Homepage festgelegt.
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